AGB

AGB

 

Stand 01.01.2009

 

§ 1 Allgemeines

 

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle mit uns geschlossenen Kaufverträge und uns erteilten Aufträgen, einschließlich unseren Beratungen und Angeboten.

 

2. Der Kunde erkennt diese in der jeweils gültigen Fassung mit der Auftragserteilung an. Die Auftragserteilung oder spätestens die Entgegennahme unserer Waren oder Dienstleistungen gilt als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

3. Die Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

4. Ergänzende oder ändernde Nebenabreden mit uns werden erst nach einer schriftlichen Bestätigung von uns gültig.

 

5. Angebote, Preislisten, Prospekte und sonstige Drucksachen sind freibleibend und unverbindlich.

 

6. „Lichtbilder“ i.S. dieser AGB sind alle von Mitarbeitern der Firma Foto Wegwart hergestellte Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia, Papierbilder oder in digitaler Form).

 

§2 Preise und Zahlungsbedingungen

 

1. Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

2. Sie behalten auch dann Ihre Gültigkeit, wenn danach eine Preissenkung /-erhöhung vorgenommen wird.

 

3. Unsere Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfristen zahlbar.

 

4. Wir behalten uns eine Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme vor, wobei wir Nachnahmeinkassospesen berechnen.

 

5. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Wir können jedoch die Lieferung auch von sofortiger Zahlung abhängig machen.

 

6. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Mahn- und Inkassospesen sowie 15%Verzugszinsen. Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass im Fall von Zahlungsverzug Arbeiten, eigene oder fremde Negative, Filme, Vorlagen, Datenträger, Dateien usw. zur Beweissicherung von uns einbehalten werden können, bis unsere Forderungen restlos beglichen sind.

 

7. Tritt während der Laufzeit von Bestellungen oder nach ihrer Lieferung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine Verschlechterung ein, sind wir berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Eventuell entstandene Kosten bei uns oder unserem Lieferanten gehen zu Lasten des Bestellers.

 

8. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir Gegenforderungen schriftlich anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte wegen Gegenansprüche, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen.

 

9. Erfüllungsort für Zahlung ist Rheinsberg.

 

 

 

§3 Lieferung und Lieferzeit

 

1. Soweit von uns nicht die Verpackung gestellt wird, trägt der Käufer die Verpackungskosten. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

2. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers.

 

3. Alle Aufträge werden möglichst kurzfristig ausgeführt.

 

4. Eine Lieferverzögerung, verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüber-schreitung von Vorlieferanten ect., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.

 

5. Angegebene Lieferzeiten und –termine sind für uns unverbindlich.

 

6. Wir sin berechtigt, Teillieferungen mit sofortiger Berechnung vorzunehmen.

 

7. Bei unseren Lieferungen steht uns die Wahl des Transportmittels frei.

 

8. Der Versand einschließlich etwaiger Rücksendungen erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Kunden. Alle Schadenersatzansprüche sind gegen das jeweilige Transportunternehmen zu richten.

 

9. Erfüllungsort für unsere Leistungen ist unser Firmensitz.

 

§4.1 fotografisches Handwerk

 

1. Mit Erstellung eines Bildauftrages erkennt der Auftraggeber unsere Bildauffassung und Gestaltung ausdrücklich an. Eventuelle Änderungswünsche werden gesondert berechnet.

 

2. Unsere Haftung bei Verlust der Aufnahmen durch belichtete Filme oder Negative oder Bilddaten ist beschränkt auf einen Schadenersatz in der Form, dass wir neues Film- oder Datenmaterial kostenlos zur Verfügung stellen. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere bei Hochzeitsaufnahmen, sind ausgeschlossen.

 

3. Die Aufbewahrung unserer eigenen Negative und Daten erfolgt ohne Gewähr.

 

4. Sämtliche Arbeiten werden von uns mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben.

 

§4.2 Urheberrechte

 

1. Foto Wegwart versichert, dass die Bilder ihr geistiges Eigentum und frei von Rechten Dritter sind

 

2. Foto Wegwart steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

 

3. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Veröffentlichungs- und Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung

 

4. Der Besteller eines Lichtbildes i.S. von §60 Urheberrechtsgesetz hat kein Recht, dass Lichtbild zu vervielfältigen, zu digitalisieren und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

 

5. Im Falle einer unberechtigten Nutzung besteht Anspruch auf Schadensersatz nach den Richtlinien der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing.

 

6. Bei Verwertung der Lichtbilder Foto Wegwart, sofern nichts anderes vereinbart wurde,

 

7. Verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

 

8. Negative verbleiben bei Foto Wegwart. Die Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarungen und Bezahlung.

 

9. Foto Wegwart verpflichtet sich, Negative sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nichts anderes vereinbart, fremde und eigene Negative nach 5 Jahren zu vernichten.

 

10. Bei Auftragserteilung von Reproduktionen oder Vergrößerungen jeder Art, setzen wir voraus, dass der Auftraggeber dazu berechtigt ist bzw. dass er hierzu das Urheberrecht besitzt. Eine etwaige Verletzung des Urheberrechts geht daher allein zu Lasten des Auftraggebers.